Gremien
Der Klassen-Elternbeirat
Die Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von 2 Jahren ein Elternteil als Elternbeiratsvorsitzende/n und ein Elternteil als Stellvertreter/-in. Dieser Elternbeirat hat folgende Aufgaben:
- Einberufung von Elternabenden (mind. einmal im Schulhalbjahr),
- Teilnahme an den Schulelternbeiratssitzungen (einmal im Schulhalbjahr),
- Kommunikation mit den Eltern,
- Mithilfe bei der Organisation von Festen und Veranstaltungen.
Der Schulelternbeirat (kurz:SEB)
Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Klassenelternbeiräten zusammen. Er tagt einmal in jedem Schulhalbjahr und wählt einen SEB-Vorsitzenden und einen SEB-Stellvertreter. Der Schulelternbeirat wählt die Vertreter/-innen des Kreiselternbeirats. Dieser Elternbeirat hat folgende Aufgaben:
- Ausübung des Mitbestimmungsrechts an der Schule,
- Einberufung der SEB-Sitzungen durch den/die SEB-Vorsitzende/r,
- Mitglieder des SEB (Vorsitzende/r, Stellvertreter/-in, und drei weitere Mitglieder) können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen,
- Die Schulleitung unterrichtet des SEB über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz besteht aus 5 Elternvertretern, 5 Lehrervertretern und dem Schulleiter. Die Schulkonferenz berät und entscheidt nach §129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über
- das Schulprogramm,
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- Mitarbeit von Eltern und anderer Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
- die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe,
- die Steluung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
- Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
- öffnung der Schule nach außen,
- den schuleigenen Haushalt.