Silberbachschule / Taunusstein

Schulordnung

Das ist die S c h u l o r d n u n g  der Silberbachschule Taunusstein-Wehen.

 1.         Allgemeines

1.1       Zum Schulgelände gehören Parkplätze, Pausenhöfe, Rasenflächen, Anpflanzungen und Funktionsgebäude.

1.2        Zugangswege führen von der Berliner Straße und von der Mainzer Allee auf das Schulgrundstück. Der Pavillon ist über den Fußweg in Verlängerung der Wiesenstraße zu erreichen. Andere Zugänge sind nicht erlaubt. Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes nur mit Erlaubnis der Schulleitung gestattet. Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen bzw. abholen, sollen die Schulgebäude bzw. den Pausenhof nicht betreten. Sowohl das Parken als auch das Befahren des Parkplatzes an der Mainzer Allee ist zwischen 7 und 14 Uhr nur Lehrkräften gestattet.

1.3        Die Schüler halten sich vor Unterrichtsbeginn nur auf dem oberen Schulhof auf, bei Regen und starkem Schneefall auch unter den Überdachungsbereichen auf. Im Falle einer - vorher angekündigten - Regenpause bleiben die Schüler in den Klassenräumen.

1.4       Von den Kindern mitgebrachte Roller und Fahrräder müssen vor dem Schulgebäude auf eigene Gefahr abgestellt werden.

 

2.         Unterrichtszeiten

2.1        Der Unterricht findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.15 Uhr statt.

2.2       Das Sekretariat ist montags bis freitags von 7.45 Uhr bis 12.15 Uhr besetzt.

2.3        Es gibt grundsätzlich kein Hitzefrei. An besonders heißen Tagen können geeignete Maßnahmen wie z.B. Unterricht im Freien oder reduzierte Hausaufgaben die Belastung mindern.

2.4        Die Aufsicht führenden Lehrer nehmen 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn bzw. bei Ankunft des Busses ihren Aufsichtsstandort ein. Kinder, die vor dieser Zeit eintreffen, genießen keinen Versicherungsschutz.

2.5        Bei Unterrichtsbeginn zur 3. Stunde oder später kann keine Aufsicht gestellt werden. Die Schüler sollen dann erst kurz vor Stundenbeginn kommen, um störenden Lärm und Unfallgefahren zu vermeiden.

 

3.         Verhalten während der Unterrichtszeit

3.1        Vor Unterrichtsbeginn und am Ende der Pausen erwarten die Schüler die Lehrkräfte an den vorherbestimmten Aufstellungsorten.

3.2        Bei Nichterscheinen des Lehrers 5 Minuten nach dem ersten Gong benachrichtigt ein Schüler (Klassensprecher) die Schulleitung.

3.3        Die Lehrkräfte führen die Schüler in die Klassenräume und achten dabei auf ruhiges Verhalten. Das Klettern oder Rutschen auf den Treppengeländern ist untersagt.

3.4        Jacken und Schirme dürfen nicht in die Klassenräume mitgenommen werden. Sie sind an den dafür vorgesehenen Kleiderhaken aufzuhängen.

3.5        In den Klassen ist ein regelmäßig tätiger Ordnungsdienst einzurichten (Hygiene, Materialpflege, Klima, Reinigungsdienst). Besonderes Augenmerk ist auf die pflegliche Benutzung und Erhaltung von Lern- und Arbeitsmitteln, Tafeln, Bodenbelägen, Möbel-, Wand- und Fensterflächen zu richten.

3.6        Zum Unterricht benutzte Medien, Lehr- und Lernmittel aus entsprechenden Sammlungen sind nach Gebrauch im vorherigen Zustand bzw. sorgfältig geprüft und wiederhergerichtet, umgehend an ihren Aufbewahrungsort zurückzubringen und ggf. in der Lehrmittelkartei ein- bzw. auszutragen.

            Beschädigte Bücher müssen im Jahr nach der Anschaffung voll, in den darauf folgenden Jahren anteilig ersetzt werden. Die Eltern erhalten in diesem Fall eine Zahlungsaufforderung. Für aus der Schulbibliothek entliehene Bücher gilt dies entsprechend.

 

4.         Verhalten in den Unterrichtspausen

4.1        Grundsätzlich sind die Türen aller Klassen- und Funktionsräume nach Verlassen abzuschließen. Die Fenster sind nach der letzten Unterrichtsstunde zu schließen.

4.2       Für das Kleinsportfeld gelten in den einzelnen Pausen besondere Regelungen, die durch Aushang kenntlich gemacht werden.

4.3        Die Toilettenräume dienen nicht als Aufenthalts- und Spielräume. Sie dürfen nicht beschädigt oder beschmutzt werden.

4.4       Schneeballwerfen und Schlittern sind in den Pausen und vor Unterrichtsbeginn wegen der hohen     Unfallgefahr nicht erlaubt.

 

5.         Verhalten nach Schulschluss

5.1        Nach Unterrichtsschluss kontrollieren die Schüler gemeinsam mit der Lehrkraft die Sauberkeit und Ordnung in den Klassen.

5.2        Danach verlassen die Schüler unverzüglich das Schulgelände.

5.3        Abholbereite Schüler warten an den Zugängen des Schulgrundstückes.

5.4        Buskinder warten bei der Busaufsicht auf dem unteren Schulhof. Bei starkem Regen oder Schneefall wird unter dem Vordach vor dem Lehrerzimmer gewartet.

 

6.         Zusätzliches Verhalten von Buskindern

6.1        An den Haltestellen darf nicht getobt werden.

6.2        Die Schüler treten erst an den Bus, wenn er angehalten und die Türen geöffnet hat.

6.3        Im Schulbus haben sich die Kinder so zu verhalten, dass sie den Fahrer nicht behindern, sich untereinander nicht gefährden und den Bus nicht beschädigen.

6.4       Sollte der Bus verspätet kommen, sind die Kinder verpflichtet 10 Minuten zu warten. Danach können sie nach Hause gehen und müssen zur nächsten Abfahrtszeit wieder an der Haltestelle sein. Sollte danach kein weiterer Bus mehr fahren, können die Kinder nach Hause gehen und brauchen nicht mehr zur Schule zu kommen, da eine dritte Anfahrt nicht besteht.

 

7.         Versäumnisse

            Bei Erkrankungen ist die Schule am ersten Tag zu informieren (telefonisch genügt). Nach Erkrankungen mit einer Dauer von mehr als einem Tag ist eine schriftliche Entschuldigung abzugeben.

 

8.         Beurlaubungen

8.1        Beurlaubungen bis zu zwei Tagen können vom Klassenlehrer genehmigt werden. Darüber hinaus entscheidet die Schulleitung.

8.2        Vor und direkt im Anschluss an die Ferien sind Beurlaubungen nur aus zwingenden Gründen möglich. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Die Anträge sind bis spätestens drei Wochen vor der beantragten Zeit mit ausreichender Begründung zu stellen. Während der Grundschulzeit kann ein solcher Antrag höchstens einmal gestellt werden.

 

 

9.         Sprechstunden

 

            Die Lehrkräfte haben keine festen Sprechzeiten. Elterngespräche finden bei Bedarf nach vorheriger Absprache statt.

 

Schlussbestimmung

Diese Schulordnung ist zu Beginn eines jeden Schuljahres allen Eltern der neu eingeschulten Kinder auszuhändigen.

Die Aushändigung muss von den Eltern quittiert werden. Die Quittungen werden Bestandteil der Schülerakte.

Fehlverhalten der Schülerinnen und Schüler wird mit angemessenen Maßnahmen geahndet.

Alle Lehrkräfte erhalten ein Exemplar.

Ein weiteres Exemplar hängt im Lehrerzimmer aus.

Änderungen und Ergänzungen werden von der Schulkonferenz mehrheitlich beschlossen.

 

Diese Schulordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2008  in Kraft.

Letzte Änderungen im September 2010